EANV - Elektronisches Nachweiswesen
Seit dem 1. Februar 2007 ist die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung in Kraft getreten. Diese Neufassung sieht in der letzten Stufe für die gefährlichen Abfälle die digitale Nachweisführung und die elektronische Führung von Registern vor. Ab dem 01. April 2010 wird die elektronische Nachweisführung für gefährliche Abfälle mit digitaler Signatur verbindlich vorgeschrieben.
Wir übernehmen gerne die Registrierung
bei der Zentralen Koordinierungsstelle ZKS für Sie!
Alles was Sie tun müssen, ist sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir übernehmen Ihre Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle ZKS für Sie. Mit Ihren persönlichen Usernamen und ein Passwort loggen Sie sich anschließend auf dem Schönmackers-Portal zur Abwicklung des eANV ein.
Sie möchten uns gleich mit der Registrierung beauftragen, dann senden Sie uns das nachfolgende Formular ausgefüllt und unterschrieben
- per Fax 02152/207-6771
- oder per Post an Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG, Hooghe Weg 1, 47906 Kempen,
- oder per E-Mail an info@schoenmackers.de
Formular für die Registrierung
Die gesamte elektronische Erstellung der Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register wird mit Hilfe unserer speziellen Software erledigt. Diese basiert auf den vom Bundesumweltministerium verbindlich eingeführten Datenschnittstellen (XML-Format). Die Unterschrift wird in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur, die personenbezogen eine Art digitalen Fingerabdruck darstellt, geleistet.
Sie haben noch Fragen zum Thema eANV oder möchten Signaturkarten und Kartenleser bestellen? Kein Problem.
Die Schönmackers-Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Petra Ketelaars: 02152/207-6628, petra.ketelaars@schoenmackers.de
Melanie Flieher: 02152/207-6629, melanie.flieher@schoenmackers.de







