Daten und Fakten
01.04.2010 Pflicht zur elektronischen Nachweisführung
01.04.2010 Qualifizierte elektronische Signatur (Nur Erzeuger und Beförderer dürfen bis zum 01.02.2011 statt elektronischer Signatur einen sogenannten Quittungsbeleg führen).
ab 01.02.2011
Pflicht zur elektronischen Signatur
ab 01.02.2011
Unser Leistungskatalog
- wir erstellen Ihre persönliche Signaturkarte
- wir besorgen Ihre Kartenlesegeräte
- wir kümmern uns um Ihre Registrierung
- Dokumente können Sie erstellen, verwalten und signieren
- Führung des elektronischen Registers
- ZKS-Kommunikation
Sie haben noch Fragen?
Die Schönmackers-Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Petra Ketelaars: 02152/207-6628, petra.ketelaars@schoenmackers.de
Melanie Flieher: 02152/207-6629, melanie.flieher@schoenmackers.de







