
Holt Verstärkung an Eure Seite!
Wirb Freund:innen für unser Unternehmen und profitiere davon.
Sichere Dir 1.000 € Prämie für jeden vermittelten Kollegen:
500 € nach 6 Monaten, weitere 500 € nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Wir würden uns freuen, wenn alle dieses Programm nutzen, um qualifizierte Menschen für vielfältige Jobs bei Schönmackers zu interessieren. Wir sind überzeugt, dass alle Seiten hiervon profitieren.
Alle Freund:innen haben die Möglichkeit in einem zukunftsorientierten und krisensicheren Unternehmen der Entsorgungsbranche zu arbeiten. Mitarbeiter:innen erhalten eine finanzielle Anerkennung für Ihr Engagement und neue bekannte Kolleg:innen. Wir erhalten einen guten Mitarbeitenden.
So funktioniert´s:
1. Checke unsere offenen Stellen auf jobs.schoenmackers.de für die Berufsgruppen, die vom derzeitigen Mitarbeiterempfehlungsprogramm umfasst sind:
- Berufskraftfahrer (m/w/d) C/CE im Nahverkehr und
- Kfz-Mechatroniker (m/w/d) mit dem Schwerpunkt NfZ-Technik
2. Empfehle eine passende Stelle an Freund:innen
3. Besorge Dir das Antragsformular: Das gibt es bei der Betriebsleitung, im Intranet unter Richtlinien und Downloads/Personal/Mitarbeiterempfehlungsprogramm oder hier
4. Fülle das Formular mit Deinen Angaben aus, unterschreibe es und gib es an Deine Freund:in.
5. Das Formular muss von beiden Personen unterzeichnet werden. Ohne beide Unterschriften kann das Formular nicht berücksichtigt und so kein Prämie ausgezahlt werden
6. Die Bewerber bewerben sich nun direkt online über den Stellenmarkt bei der jeweiligen Stelle unter „Jetzt bewerben“
7. Die Bewerber reichen das Formular gleichzeitig mit der Bewerbung auf die entsprechende Stelle online mit ein, d.h. sie laden das Formular gleichzeitig mit ihren übrigen Bewerbungsunterlagen hoch
8. Bei der Frage: “Möchten Sie am Mitarbeiterempfehlungsprogramm teilnehmen?”, geben die Bewerber dann “Ja” an. Anschließend geben sie dort dann noch den Namen des Mitarbeitenden von Schönmackers an, der sie auf die Stellen hingewiesen hat
9. Alles Weitere ergibt sich dann aus den Bedingungen des jeweils geltenden, aktuellen Mitarbeiterempfehlungsprogramms
Teilnahmebedingungen Mitarbeiterempfehlungsprogramm
Aktionszeitraum: 21. Dezember 2022 bis auf Widerruf.
Wenn Ihre Mitarbeiterempfehlung erfolgreich war, die Bewerbung innerhalb des Aktionszeitraums eingegangen ist und alle Vorausetzungen erfüllt wurden, dann lohnt sich das für Sie! Für jede erfolgreiche Vermittlung eines neuen Mitarbeitenden zahlen wir dann bis zu 1.000 € brutto Prämie.
- Für welche Einstellungen gilt das konkret?
- unbefristet und befristet
- Vollzeit und Teilzeit (außer geringfügige Beschäftigung)
- für unsere offen Stellen Berufskraftfahrer (m/w/d) C/CE im Nahverkehr und Kfz-Mechatroniker (m/w/d) mit dem Schwerpunkt NfZ-Technik
- Wer ist prämienberechtigt und gibt es Ausnahmen?
- Grundsätzlich können alle Schönmackers Mitarbeitenden, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung des Geworbenen in einem ungekündigten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bei Schönmackers stehen, teilnehmen.
- Nicht prämienberechtigt sind allerdings:
- in den Einstellungsprozess involvierte Vorgesetzte
- sonstige an dem konkreten Auswahlprozess Beteiligte (z. B. zuständige Mitarbeitende der Personalabteilung im Bereich Personalgewinnung, Mitentscheider im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsprozesses)
- Wie hoch ist die Prämie konkret und wann wird Sie an den Schönmackers Mitarbeitenden, der die Empfehlung gegeben hat ausgezahlt?
- Die 1. Zahlung i. H. v. 500 € brutto erfolgt, wenn alle Bedingungen des Programms eingehalten wurden und der neue Mitarbeitende am Tag nach Ablauf von 6 Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses weiterhin ungekündigt beschäftigt ist. Die Auszahlung erfolgt in der Regel mit der Entgeltabrechnung für den Kalendermonat, in dem der erste Tag nach Ablauf der ersten 6 Monate der Beschäftigung des neuen Mitarbeitenden liegt
- Die 2. Zahlung i. H. v. 500 € brutto erfolgt, wenn der neue Mitarbeitende am Tag nach Ablauf eines Jahres seit Beginn des Arbeitsverhältnisses weiterhin befristet oder unbefristet und ungekündigt beschäftigt sind. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls in der Regel mit der Entgeltabrechnung für den Kalendermonat, in dem der erste Tag nach Ablauf des ersten Jahres der Beschäftigung des neuen Mitarbeitenden liegt
- Die Auszahlung der Prämie kann nur erfolgen, wenn der Mitarbeitende, der die Freund:innen/ Bekannten empfohlen hat, zu den vorgenannten Fälligkeitszeitpunkten der Teilzahlungen noch bei Schönmackers beschäftigt ist. Nach einem Austritt bei Schönmackers besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung der Prämie
- Weitere wichtige Punkte zum Ablauf:
- das Antragsformular für das Empfehlungsprogramm muss von unserem Mitarbeitenden und von den empfohlenen Freund:innen/ Bekannten mit allen erforderlichen Angaben zeitgleich mit der Bewerbung eingereicht worden sein
- und diese Bewerbung muss im Aktionszeitraum eingegangen sein
- Wird das Formular nicht zeitgleich mit der Bewerbung eingereicht und/oder außerhalb des oben genannten Aktionszeitraums, besteht kein Anspruch auf die Prämie
Noch gut zu wissen!
- Die empfohlenen Bewerber:innen durchlaufen den üblichen Bewerbungsprozess; es besteht kein Anspruch auf Einstellung der empfohlenen Bewerber:innen
- Die Einstellung des neuen Mitarbeitenden kann auch nach Ablauf des Aktionszeitraums erfolgen, solange die Bewerbung innerhalb des Aktionszeitraums eingegangen ist
- Wurde ein neuer Mitarbeitender von verschiedenen Schönmackers Mitarbeitenden empfohlen, so wird die zeitlich früheste Empfehlung berücksichtigt
- Reicht der/die empfohlene Bewerber:in gleichzeitig mehrere Antragsformulare für mehrere Schönmackers Mitarbeitende ein, kann eine Auszahlung einer Prämie grundsätzlich an keinen der Schönmackers Mitarbeitenden erfolgen
Änderungs- und Widerrufsvorbehalt:
Die Geschäftsführung behält sich die jederzeitige Änderung sowie den jederzeitigen Widerruf dieses Mitarbeiterempfehlungsprogramms vor.