Aus VerpackV wird VerpackG

Neues Verpackungsgesetz: Höhere Recyclingquoten

Zum 01.01.2019 tritt das Verpackungsgesetz mit einer Vielzahl von Neuerungen in Kraft und löst damit die bisherige Verpackungsverordnung ab. Mit der neuen Gesetzgebung sollen mehr Verpackungen recycelt werden.

Betroffen sind im Schwerpunkt Hersteller, Systembetreiber und Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt ist dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

Neben Verkaufsverpackungen sind zum Stichtag auch Umverpackungen (Versand- und Serviceverpackungen) über die Beteiligung an einem oder mehreren Rückhol-Systemen, Pflicht. Darüber hinaus wird eine zentrale Stelle (Bundesbehörde) in Osnabrück errichtet, um die Transparenz in der Lizenzierung zu stärken und die Vollzugsbehörden bei der Bekämpfung der Unterlizenzierung zu unterstützen. Ziel ist die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen zur Schonung der Umwelt.