Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) 2026: Übergang zum marktgerechten CO₂-Preis

Ab dem Jahr 2026 treten im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bedeutende Änderungen in Kraft, die den Übergang von einem Festpreismodell zu einem marktbasierten Versteigerungssystem für CO₂-Zertifikate betreffen. Diese Anpassungen sind Teil der schrittweisen Integration des nationalen Emissionshandelssystems in das europäische Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2), das voraussichtlich 2027 vollständig in Kraft tritt.

Wesentliche Änderungen ab 2026 im Überblick:

Auswirkungen für Schönmackers im Hinblick auf die Kostensteigerung zum 01.01.2026 für Kunden:

FAQ: Fragen und Antworten | Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der Entsorgungsbranche

Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein deutsches Gesetz (erlassen Dezember 2019), das seit 2021 eine CO₂-Bepreisung für fossile Brenn- und Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Kohle einführt hat.

Ursprünglich galt das Gesetzt für Verkehr und Gebäude, aber mit einer Novelle zum 01. Januar 2024 wurde die thermische Verwertung von Abfällen (z. B. in Müllverbrennungsanlagen) in den Kreis der CO₂-pflichtigen Tätigkeit mit einbezogen.

Was ist das Ziel des BEHG?

Das BEHG verfolgt das Ziel, den Klimaschutz zu stärken, indem es wirtschaftliche Anreize schafft, CO₂-Emissionen zu reduzieren.

Für die Entsorgungsbranche bedeutet das: Wer fossile Brennstoffe nutzt oder Abfälle thermisch verwertet, muss für die verursachten CO₂-Emissionen zahlen. Diese Kostenwahrheit motiviert Entsorger und Anlagenbetreiber, energieeffizientere Prozesse, optimierte Logistik und klimafreundliche Technologien in Zukunft einzusetzen z. B. Ersatzbrennstoffe mit geringerem fossilem Anteil, modernisierte Verbrennungsanlagen oder alternative Antriebe für Müllfahrzeuge.

Welche Auswirkungen hat das BEHG auf Entsorger und Anlieferer?

  • Erhöhte Kosten: Entsorger werden mit zusätzlichen Kosten für thermische Verwertung konfrontiert, die sich auf die Entsorgungsgebühren auswirken können
  • Mehr Anreiz für Abfalltrennung & Recycling: Je sauberer getrennt und je geringer der fossile Anteil im Abfallgemisch, desto niedriger der CO₂-Aufschlag.
  • Planungsdruck für Technologien und Logistik: Investitionen in Abfallreduzierung, bessere Sortierung, alternative Verbrennungsverfahren mit geringerer CO₂-Belastung werden wirtschaftlich relevanter.
  • Transparenzpflicht: Die zusätzlichen Kosten müssen auf Rechnungen separat ausgewiesen werden, das schafft Nachvollziehbarkeit für die Kunden.

Wie funktioniert die CO₂-Bepreisung in der Entsorgungsbranche?

Die CO₂-Bepreisung richtet sich nach dem fossilen Anteil des Abfallgemisches:

  1. Standard-Emissionsfaktoren: Im BEHG sind für die gängigsten Abfallschlüsselnummern feste Faktoren festgelegt, die bestimmen, wie viele Zertifikate pro Tonne Abfall erforderlich sind.
  2. Biogener Anteil: Für den biogenen Anteil einiger Abfallschlüsselnummern sind Pauschalwerte vorgesehen, die von den Gesamtemissionen abgezogen werden.
  3. Individuelle Analysen: Betreiber können selbst entscheiden, ob sie die Standard-Emissionsfaktoren nutzen oder eine Analytik beauftragen, um den biogenen Anteil des Abfallgemisches exakt zu bestimmen.

Die so ermittelten CO₂-Kosten werden pro Tonne Abfall berechnet und den Anlieferern (Kunden) in Rechnung gestellt. Je höher der fossile Anteil im Abfallgemisch, desto höher ist der CO₂-Betrag, der weiterberechnet wird.

Wie teuer werden die CO₂-Zertifikate?

Die Preise für die CO₂-Zertifikate sind im BEHG festgelegt.

  • 45,00 €/Tonne CO₂ für 2024
  • 55,00 Euro/Tonne CO₂ für 2025
  • 55,00 bis 65,00 Euro/Tonne CO₂ für 2026
  • Ab 2027 wird die Preisbildung voraussichtlich marktabhängig sein, was zu Schwankungen führen, kann bzw. zu Durchschnittspreisen, die dem Markt konform sind.

Wer ist vom Erwerb der CO₂-Zertifikate in der Entsorgungsbranche betroffen?

Seit 2024 sind Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen (z. B. Müllverbrennungsanlagen, Ersatzbrennstoffanlagen) dazu verpflichtet CO₂-Zertifikate zu erwerben. Entsorger wie Schönmackers, die Abfälle zu diesen Anlagen liefern, sind indirekt betroffen: Die Betreiber berechnen die CO₂-Kosten pro Tonne an die Entsorgungsdienstleister weiter.

Wofür werden die Einnahmen verwendet?

Die Einnahmen aus dem BEHG fließen in den Energie- und Klimafonds des Bundes. Sie werden genutzt, um Klimaschutzmaßnahmen, Energieeffizienzprogramme und soziale Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren (z. B. Klimageld).

Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?

  • Anreiz für nachhaltiges Verhalten: Es wird immer wichtiger, dass die Abfälle sauber getrennt oder auch recyclingfähige Materialien richtig entsorgt werden. Dies kann dazu beitragen, dass sich langfristig die CO₂-Kosten senken.
  • Bewusstsein für CO₂-Kosten: Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen die CO₂-Auswirkungen ihres Konsums und der Abfallmengen, was nachhaltige Entscheidungen unterstützt.
  • Höhere Entsorgungsgebühren: Die CO₂-Bepreisung für die thermische Verwertung von Abfällen kann sich indirekt auf die Kosten für Abfallentsorgung auswirken.

Warum ist das BEHG wichtig?

Das BEHG sorgt für Kostenwahrheit/Transparenz: Die Umweltkosten von CO₂ werden in den Preis fossiler Energieträger eingerechnet. So wird Klimaschutz zu einem ökonomischen Prinzip, nicht nur zu einem politischen Ziel.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Abfallströme zukünftig so zu optimieren, dass die Belastung durch die neue „CO₂-Abgabe“ für Sie auf ein Minimum reduziert wird. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Abfallkostencheck oder kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner für einen Termin.

Auf dieser Seite informieren wir Sie über etwaige rechtliche oder tatsächliche Veränderungen.

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