Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) 2026: Übergang zum marktgerechten CO₂-Preis
Ab dem 01.01.2026 treten im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) bedeutende Änderungen in Kraft, die den Übergang von einem Festpreismodell zu einem marktbasierten Versteigerungssystem für CO₂-Zertifikate betreffen.
Wesentliche Änderungen ab 2026 im Überblick:
- Einführung von Auktionen für CO₂-Zertifikate: Ab 2026 werden die CO₂-Zertifikate im nationalen Emissionshandelssystem erstmals versteigert. Es ist ein Preiskorridor in Höhe von 55,00 bis 65,00 Euro pro Tonne CO₂ vorgesehen, wobei die CO₂-Zertifikate in der Nachkaufphase für bis zu 70,00 Euro pro Tonne CO₂ erworben werden können.
- Marktbasierte Preisbildung: Nach der Übergangsphase ab 2026 wird der Preis für CO₂-Zertifikate vollständig durch den Markt bestimmt. Die Bundesregierung behält sich jedoch vor, den Preiskorridor auch über 2026 hinaus fortzusetzen, sollte dies zur Marktstabilität erforderlich sein.
- Klima- und Transformationsfonds: Die Erlöse aus den Versteigerungen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, der Investitionen in die Dekarbonisierung Deutschlands, z.B. Technologien wie Wasserstoffwirtschaft, Elektromobilität etc. unterstützen soll. Bis 2027 sind für diesen Fonds ca. 210 Mrd. € für diese Transformationsaufgaben vorgesehen.
Auswirkungen für Schönmackers im Hinblick auf die Kostensteigerung zum 01.01.2026 für Kunden:
- Bisher konnten Betreiber von thermischen Verwertungsanlagen Emissionszertifikate zu Festpreisen erwerben. Ab 2026 müssen sie jedoch an Auktionen teilnehmen, bei denen nur eine begrenzte Anzahl an Zertifikaten ausgegeben wird. Dies führt dazu, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten auf Entsorgungsunternehmen wie Schönmackers umgelegt werden.
- Für jede emittierte Tonne CO₂ muss ein Zertifikat beim Umweltbundesamt ersteigert werden. Diese Zertifikate müssen dem tatsächlichen CO₂-Ausstoß entsprechen.
FAQ: Fragen und Antworten | Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in der Entsorgungsbranche
Was ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)?
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein deutsches Gesetz (erlassen Dezember 2019), das seit 2021 eine CO₂-Bepreisung für fossile Brenn- und Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas und Kohle einführt hat.
Ursprünglich galt das Gesetz für die fossilen Brennstoffe, welche z. B. für Verkehr und Gebäude eingesetzt worden sind. Mit einer Novelle zum 01. Januar 2024 wurde die thermische Verwertung von Abfällen (z. B. in Müllverbrennungsanlagen) in den Kreis der CO₂-pflichtigen Tätigkeit mit einbezogen.
Was ist das Ziel des BEHG?
Das BEHG verfolgt das Ziel, den Klimaschutz zu stärken, indem es wirtschaftliche Anreize schafft, CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Für die Entsorgungsbranche bedeutet das: Wer fossile Brennstoffe, z. B. Diesel, nutzt oder Abfälle thermisch verwertet, muss für die dadurch verursachten fossilen CO₂-Emissionen zahlen.
Diese Kostenwahrheit motiviert Entsorger und Anlagenbetreiber, energieeffizientere Prozesse, optimierte Logistik und klimafreundliche Technologien in Zukunft einzusetzen z. B. Ersatzbrennstoffe mit geringerem fossilem Anteil, modernisierte Verbrennungsanlagen oder alternative Antriebe für Müllfahrzeuge.
Welche Auswirkungen hat das BEHG auf Entsorger und Anlieferer?
- Erhöhte Kosten: Entsorger werden mit höheren Kosten für thermische Verwertung konfrontiert, die sich auf die Entsorgungsgebühren auswirken.
- Mehr Anreiz für Abfalltrennung & Recycling: Je sauberer getrennt und je geringer der fossile Anteil im Abfallgemisch, desto niedriger der CO₂-Aufschlag.
- Planungsdruck für Technologien und Logistik: Investitionen in Abfallreduzierung, bessere Sortierung, alternative Verbrennungsverfahren mit geringerer CO₂-Belastung werden wirtschaftlich relevanter.
- Transparenz: Die zusätzlichen Kosten werden auf Rechnungen separat ausgewiesen werden, das schafft Nachvollziehbarkeit für die Kunden.
Wie funktioniert die CO₂-Bepreisung in der Entsorgungsbranche?
Die CO₂-Bepreisung richtet sich nach dem fossilen Anteil des Abfallgemisches:
- Standard-Emissionsfaktoren: In den BEHG zugehörigen Verordnungen, so in der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030), sind für die gängigsten Abfallschlüsselnummern feste Faktoren gesetzlich festgelegt, die bestimmen, wie hoch der heizwertbezogene Emissionsfaktor ist, also wie hoch der Anteil an fossilem CO₂ je Tonne Abfall ist. Dies ist die Grundlage für die Berechnung der notwendigen Anzahl von CO₂-Zertifikaten pro Tonne Abfall..
- Biogener Anteil: Für den biogenen Anteil einiger Abfallschlüsselnummern sind Pauschalwerte vorgesehen, die von den Gesamtemissionen abgezogen werden.
- Individuelle Analysen: Betreiber können selbst entscheiden, ob sie die Standard-Emissionsfaktoren nutzen oder eine Analytik beauftragen, um den biogenen Anteil des Abfallgemisches exakt zu bestimmen.
Die so ermittelten CO₂-Kosten werden pro Tonne Abfall berechnet und den Anlieferern (Kunden) in Rechnung gestellt. Je höher der fossile Anteil im Abfallgemisch, desto höher ist der CO₂-Betrag, der berechnet wird.
Wie teuer werden die CO₂-Zertifikate?
Die Preise für die CO₂-Zertifikate sind im BEHG festgelegt.
- 45,00 €/Tonne CO₂ für 2024
- 55,00 Euro/Tonne CO₂ für 2025
- 55,00 bis 65,00 Euro/Tonne CO₂ im Versteigerungsverfahren für 2026
- Ab 2027 wird der Preisvoraussichtlich marktabhängig im Versteigerungsfahren gebildet, was zu erheblichen Schwankungen führen, kann bzw. zu Durchschnittspreisen, die dem Markt konform sind.
Wer ist vom Erwerb der CO₂-Zertifikate in der Entsorgungsbranche betroffen?
Seit 2024 sind Betreiber von thermischen Abfallverwertungsanlagen (z. B. Müllverbrennungsanlagen, Ersatzbrennstoffanlagen) dazu verpflichtet je emittierter Tonne CO2 CO₂-Zertifikate zu erwerben. Entsorger wie Schönmackers, die Abfälle zu diesen Anlagen liefern, sind indirekt betroffen: Die Betreiber berechnen die CO₂-Kosten pro Tonne an die Entsorgungsdienstleister weiter.
Wofür werden die Einnahmen verwendet?
Die Einnahmen aus dem BEHG fließen in den Klima- und Transformationsfonds des Bundes. Sie werden als Sondervermögen genutzt, um strategische Dekarbonisierungs- und Klimaschutzmaßnahmen, Energieeffizienzprogramme und Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Anreiz für nachhaltiges Verhalten: Es wird immer wichtiger, dass die Abfälle sauber getrennt oder auch recyclingfähige Materialien richtig entsorgt werden. Dies kann dazu beitragen, dass sich langfristig die CO₂-Kosten senken.
- Bewusstsein für CO₂-Kosten: Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen die CO₂-Auswirkungen ihres Konsums und der Abfallmengen, was nachhaltige Entscheidungen unterstützt.
- Höhere Entsorgungsgebühren: Die CO₂-Bepreisung für die thermische Verwertung von Abfällen wirkt sich direkt auf die Kosten für Abfallentsorgung aus.
Warum ist das BEHG wichtig?
Das BEHG sorgt für Kostenwahrheit/Transparenz: Die Umweltkosten von CO₂ werden in den Preis fossiler Energieträger eingerechnet. So wird Klimaschutz zu einem ökonomischen Prinzip, nicht nur zu einem politischen Ziel.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Abfallströme zukünftig so zu optimieren, dass die Belastung durch die neue „CO₂-Abgabe“ für Sie auf ein Minimum reduziert wird. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Abfallkostencheck oder kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner für einen Termin.
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