CO2-Emissionshandelsgesetz (BEHG)

Der Emissionshandel ist kein neues Thema – bereits seit dem Jahr 2005 besteht ein europäischer Emissionshandel, welcher verschiedene Industrien umfasst, z. B. Eisen- und Stahlherstellung, Glas- und Papierproduktion etc. Auch der deutsche Emissionshandel besteht bereits seit 2019.
Ziel des Emissionshandels ist grundsätzlich die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch einen finanziellen Anreiz.

Grundlage für den deutschen Emissionshandel ist insbesondere das Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015 (als Nachfolger des Kyoto-Protokolls), welches u. a. das Ziel hat, den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal 2,0 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad Celsius, zu begrenzen. Zur Erreichung dieses Ziels hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 2016 den Klimaschutzplan 2050 entwickelt. In diesem wird u. a. eine Reduktion des Treibhausgasausstoßes im Jahr 2030 von 55 %, im Jahr 2040 von 70 % und im Jahr 2050 von 85 % als Ziel definiert.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 2019 das Brennstoffemissionshandelsgesetz (abgekürzt BEHG) erlassen. Dieses führt neben dem bereits bestehenden europäischen Emissionshandelssystem (EHS-Richtlinie), ein nationales deutsches Emissionshandelssystem für zunächst fossile Heiz- und Kraftstoffe ein. Die derzeit nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Sektoren Wärme und Verkehr, werden seit dem Jahr 2021 durch das nationale Emissionshandelssystem erfasst.

Das Ziel des Emissionshandles ist, die jährlichen Emissionsmengen an Treibhausgasen zu begrenzen und über die Jahre laufend zu verringern. So müssen Unternehmen, die entsprechende Brenn- und Kraftstoffe einsetzen, bei der Deutschen Emissionshandelsstelle, angesiedelt beim Umweltbundesamt in Berlin, Emissionszertifikate erwerben. Diese Emissionszertifikate berechtigen somit die Unternehmen zur Emission von einer Tonne Treibhausgasen. Da bei der Energieerzeugung durch Verbrennung eine Vielzahl von Treibhausgasen entstehen, bemisst sich das Zertifikat an einer Tonne Kohlendioxidäquivalent. Umgangssprachlich wird es daher auch „CO₂-Abgabe“ genannt.

Das Gesetz sieht bis 2025 vor, dass die Emissionszertifikate für eine Tonne Treibhausgase zu einem Festpreis erworben werden können:
2023: 30,- €
2024: 45,- €
2025: 55,- € (voraussichtlich)

Ab dem Jahr 2026 beginnt die sogenannte Versteigerungsphase, zunächst noch mit Preisen für ein Emissionszertifikat zwischen 55,- € bis 65,- €, ab 2027 werden die Zertifikate frei wie an einer Börse gehandelt. Dabei bildet sich der Preis der Emissionszertifikate durch Angebot und Nachfrage der Emissionen erzeugenden Unternehmen. Demnach profitieren die Unternehmen auch wirtschaftlich, welche geringere Mengen an Treibhausgasen ausstoßen und damit weniger Zertifikate erwerben müssen.

Im Alltag trifft uns alle dieses System des Emissionshandels bereits seit einiger Zeit. So ist im Kraftstoffpreis an der Tankstelle eine „CO₂-Abgabe“ nach dem BEHG von derzeit rund 5 % enthalten.

Was hat dies mit Abfall bzw. der Entsorgung zu tun?

Der Brennstoffemissionshandel beschränkte sich bislang auf den Einsatz von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Trotz des intensiven Einsatzes aller Entsorgerverbände ist Ende 2022 ein Gesetz durch den Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, welches den Emissionshandel ab dem 01.01.2024 auch auf Abfall ausweitet, soweit dieser einer thermischen Verwertung zugeführt wird und damit Energie erzeugt. Die Unternehmen, welche Abfall als Brennstoff einsetzen, müssen ab dem 01.01.2024 für die bei der Verbrennung entstehenden Treibhausgase Emissionszertifikate bei der Deutschen Emissionshandelsstelle zum gesetzlichen Preis erwerben. Diese Verpflichtung umfasst alle Abfallstoffe, sowohl gefährliche als auch ungefährliche.

Da „Abfall“ nicht gleich „Abfall“ ist und die Mengen an ausgestoßenem Treibhausgas vom konkreten Abfallstoff abhängig sind, wurden gesetzliche Standardwerte für diverse Abfallstoffe in der Durchführungsverordnung EBeV 2030 vorgegeben. Mittels dieser Standardwerte kann die ausgestoßene Menge Treibhausgas pro Tonne Abfallstoff objektiv errechnet werden. Auf dieser Basis haben die Unternehmen, welche Abfallstoffe als Brennstoff einsetzen, die Zertifikate zu erwerben. Durch diese Maßnahme soll für Unternehmer und Verbraucher ein (finanzieller) Anreiz geschaffen werden, die Abfallverbrennung zu verringen und den Treibhausgasaustoß zu reduzierten – mit dem vorgelagerten Ziel der Abfallvermeidung und dem Recycling.

Was bedeutet dies konkret für uns als Ihr Entsorger und Sie als Abfallerzeuger?

Als Ihr zuverlässiger und zertifizierter Entsorgungspartner halten wir uns selbstverständlich an die gesetzlichen Vorschriften, um Ihren Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Abfälle werden, soweit dies technisch möglich ist, behandelt (z. B. sortiert oder aufbereitet) und sodann einer der gesetzlichen Abfallhierarchie entsprechenden Entsorgung zugeführt. Neben dem Recycling kann dies auch die energetische Verwertung, also Verbrennung von Abfällen in dafür zugelassenen Müllverbrennungsanlagen (MVA) sein. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Betreibern von MVA zusammen, um Ihnen eine möglichst sichere und wirtschaftliche Entsorgung Ihrer Abfälle anzubieten.

Die Betreiber der MVA sind, wie vorstehend dargestellt, ab dem 01.01.2024 verpflichtet für den Einsatz von Abfallstoffen in der Verbrennung Emissionszertifikate zu erwerben. Diese bei den Anlagenbetreibern tatsächlich entstehenden gesetzlichen Kosten, werden, trotz intensiver Verhandlungen, an uns als Ihr Entsorgungsunternehmen weitergegeben.

Trotz erheblicher Bemühungen kommen wir daher nicht umhin, Ihnen als Abfallerzeuger entsprechende Kosten weiterzugeben. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Abfallströme zukünftig so zu optimieren, dass die Belastung durch die neue „CO₂-Abgabe“ für Sie auf ein Minimum reduziert wird. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Abfallkostencheck oder kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartner für einen Termin.

Über etwaige rechtliche oder tatsächliche Veränderungen halten wir Sie auf dieser Seite aktuell.

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