Das eANVportal. Einfach elektronisch. Einfach sicher!

Alle an einer Entsorgung Beteiligten, die jährlich mehr als 20 Tonnen eines gefährlichen Abfallstoffes entsorgen, unterliegen dem elektronischen Abfallnachweisverfahren- eANV. Das Schönmackers eANVportal ist die anwenderfreundliche Plattform für die gesetzeskonforme Entsorgungsabwicklung und Verwaltung von Abfällen aller Art.

Die Software basiert auf den vom Bundesumweltministerium verbindlich eingeführten Datenschnittstellen (XML-Format). Die Unterschrift wird in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur geleistet, die eine rechtsverbindliche Unterschrift darstellt. Legen Sie Ihre Entsorgung in erfahrene Hände, damit sind Sie stets auf der sicheren Seite. Datenschutz garantiert!

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Möchten Sie das eANVportal nutzen und sich erstmalig anmelden? Einfach E-Mail an nachweis@schoenmackers.de, die Fachberater helfen Ihnen gerne weiter.

Seit 2010 ist die elektronische Form der Nachweisführung sowie die Unterzeichnung durch die qualifizierte elektronische Signatur Pflicht. Wir unterstützen Gewerbe-, Industrie- und Handelskunden bei der gesetzeskonformen Abwicklung und beantworten hier schon einmal wichtige und häufig gestellte Fragen:

Die häufigsten Fragen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren.

Was verbirgt sich hinter dem elektronischen Abfallnachweisverfahren - eANV?

Sinn ist eine einfachere abfallrechtliche Überwachung und Abwicklung mittels elektronischer Nachweisführung und elektronischer Signatur.

Wer ist von dem elektronischen Abfallnachweisverfahren betroffen?

Alle an einer Entsorgung von gefährlichen Abfällen Beteiligten, dazu gehören Erzeuger, Beförderer, Entsorger und die Behörden. Die Pflicht zur elektronischen Abfallnachweisführung greift ab einer Jahresmenge von mehr als 20 Tonnen pro Anfallstelle und Abfallart.

Welche Grundvoraussetzungen sind bei Teilnahme an dem elektronischen Abfallnachweisverfahren erforderlich?

  • Erwerb einer qualifizierten elektronischen Signaturkarte inklusive entsprechendem Kartenlesegerät
  • Anforderung einer Erzeugernummer bei der zuständigen Behörde
  • Registrierung der Erzeugernummer bei der ZKS-Abfall
  • Erwerb einer eANVportal Lizenz zum Bearbeiten der elektronischen Dokumente

Was ist die elektronische Signaturkarte?

Die elektronische Signaturkarte ist eine personengebundene Karte, mit der eine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt wird. Diese hat im Rechtsverkehr dieselbe Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. (Signaturgesetz – SigG). Sie ist ein MUSS für jede Person, die elektronische Dokumente im eANVportal signieren muss! Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für elektronische Signaturkarten inklusive Kartenlesegeräten. Wir unterstützen und beraten Sie dazu gerne.

Was ist eine Erzeugernummer und wo kann diese beantragt werden?

Die Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger benötigt, um bei der Entsorgung seiner Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren teilnehmen zu können. Erzeugernummern können bei der für den Erzeuger zuständigen Behörde angefordert werden. Bei Beantragung ist die tatsächliche Abfallherkunft anzugeben.

Die Registrierung der Erzeugernummer ist bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Bundesländer vorzunehmen:
www.zks-abfall.de. Die ZKS-Abfall ist ein Provider, der von den Bundesländern betrieben wird und vergibt Begleitscheinnummern und Kontingente. Des Weiteren ermöglicht die ZKS-Abfall den am elektronischen Abfallnachweisverfahren Beteiligten, Daten untereinander auszutauschen.

Welche Systemvoraussetzungen werden zur Installation des eANVportals benötigt?

  • SignLive Signaturclient
  • Treiber des Kartenlesegerätes

Was ist ein Einzelentsorgungsnachweis?

Der Entsorgungsnachweis dokumentiert die Adressdaten des Abfallerzeugers, die Anfallstelle, die Abfallart und Abfallmenge sowie die annehmende Entsorgungsanlage. Als Nachweis der eigentlichen Entsorgung werden im Einzelentsorgungsverfahren weitere Unterlagen nötig. Dazu gehören die Deklarationsanalyse und bei Beförderung der elektronische Begleitschein. Alle am Nachweisverfahren Beteiligten (Erzeuger, Beförderer, Entsorger sowie die zuständigen Behörden, siehe oben) erhalten zum Nachweis der durchgeführten Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Verbleibskontrolle) eine Ausfertigung des elektronischen Begleitscheins. Der Begleitschein “begleitet” damit den Abfall auf seinem gesamten Entsorgungsweg.

Was bietet das Schönmackers eANVportal?

Das Schönmackers eANVportal ist ein anwenderfreundliches Webformular, das die elektronische Abwicklung im Nachweisverfahren unterstützt und umsetzt. Diese Software basiert auf den vom Bundesumweltministerium verbindlich eingeführten Datenschnittstellen (XML-Format). Die Unterschrift wird in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur, die eine rechtsverbindliche Unterschrift darstellt, geleistet. Direktlink zum Schönmackers eANVportal

Konzepte, Abfallbilanzen, Deklarationsanalysen im eigenen Labor, Behälter, Schulungen und Zertifikate, dies und mehr bietet Ihnen unser Rund-um-Service. Sicheres Handling immer inklusive!

Infos und Kontakt

Sie haben noch Fragen zum Thema eANV? Gerne! Die Schönmackers Ansprechpartner stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Petra Ketelaars: 0 21 52 /207-6628 und Lisamarie Müller: 0 21 52 / 207-6622, nachweis@schoenmackers.de

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