Schermbeck führt „Gelbe Tonnen“ ein. Schermbecker Grundstückseigentümer müssen handeln

Zum Jahreswechsel werden in der Kommune Schermbeck „Gelbe Tonnen“ eingeführt. Das in Deutschland etablierte Entsorgungssystem für Leichtverpackungen kommt ab Anfang Januar 2019 in Schermbeck zum Einsatz. Grundstückseigentümer können „Gelbe Tonnen“ ab dem 20.10.2018 bei dem Entsorger Schönmackers über die MüllALARM App, über die Website www.schoenmackers.de oder telefonisch unter der kostenfreien Service-Nummer 0800/88 84 373 beantragen. Alternativ besteht wie bisher die Möglichkeit die Leichtverpackungen über „Gelbe Säcke“ zu entsorgen. Beide Erfassungssysteme sind nicht parallel zu verwenden.

Die Auslieferung von „Gelben Tonnen“ erfolgt ab der 1 KW/2019. Bestellungen von „Gelben Tonnen“, die nach dem Jahreswechsel eingehen, werden wöchentlich bearbeitet und in regelmäßigen Abständen ausgeliefert.

In dem Abfallkalender für das Jahr 2019 werden nunmehr zwei Servicekarten für die Ausgabe von „Gelben Säcken“ zur Verfügung gestellt. Gegen Vorlage einer Servicekarte erhalten die Bürger eine Rolle „Gelbe Säcke“ in den im Abfallkalender benannten Ausgabestellen.

Der Entsorger Schönmackers sammelt Leichtverpackungen im Auftrag der dualen Systeme und ist angehalten, regelmäßig die korrekte Abfalltrennung zu prüfen und bei Fehlbefüllungen entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Dazu stellt der Entsorger Befüllhinweise für Leichtverpackungen auf www.schoenmackers.de zur Verfügung.

Nicht selten landen neben Kinderspielzeug und Essensresten sogar gebrauchte Windeln in den Gefäßen. Auch die Nutzung von „Gelben Säcken“ als “Sammelsack” in der Küche, der dann befüllt in „Gelbe Tonnen“ geworfen wird, ist nicht zulässig. Diese doppelte Systemnutzung verteuert letztendlich die Sammlung von Verpackungen auf Kosten aller Bürger. Eine falsche Abfalltrennung führt schlimmstenfalls zum Stillstand der Sortieranlagen, mindert die Qualität der Wertstoffe oder verhindert eventuell die Verwertung.

Im Falle von Fehlbefüllungen informiert Schönmackers mittels eines Aufklebers über die falsche Befüllung und fordert zur Nachsortierung auf. Beim nächsten Abholtermin werden die „Gelben Tonnen“ dann entleert – vorausgesetzt, der Behälter ist ordnungsgemäß befüllt. Bei wiederholter Fehlbefüllung ist der Entsorger angehalten die „Gelbe Tonne“ vorübergehend abzuziehen.