Schönmackers unterstützt Gewerbetreibende zum neuen Abfallrecht

Zum 01.08.2017 tritt die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Ziel des Gesetzgebers ist eine verbesserte Getrennterfassung von Abfällen und die damit einhergehende Vorbereitung zur Wiederverwendung oder das Recycling. Auf Gewerbetreibende und Abfallerzeuger kommen Änderungen in Form von neuen Auflagen, Getrennthaltungs- und strikten Dokumentationspflichten zu. Verstöße können durch die Überwachungsbehörde mit Geldbußen geahndet werden.

Schönmackers bietet Gewerbetreibenden eine kostenfreie Abfrage zur Gewerbeabfallverordnung an. Unser Vertrieb analysiert das Abfallaufkommen und unterbreitet gesetzeskonforme Lösungsvorschläge.