Wertstoffhof Niederkrüchten nimmt jetzt auch kommunale Abfälle an!

Kempen/Niederkrüchten, 31. März 2022 – Ab dem 01.04.2022 nehmen wir auf unserem Wertstoffhof in Niederkrüchten auch kommnale Abfälle an. Altpapier, Altkleider sowie Elektro- und Elektroinkaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen können Bürgerinnen und Bürger des Kreises Viersen kostenlos abgeben. Gegen eine geringe Pau­schale von 10 € werden aus Haushalten bis zu 1 cbm Grünschnitt, Sperrmüll und Sperrgut aus Hart­kunststoff in haushaltsüblichen Mengen angenommen. Für Anlieferungen der genannten Abfallarten über 1 cbm und Abfälle wie Baumisch, Bauschutt, Altreifen und Holz gelten die vor Ort ausgewiesenen Preise.
Nutzen Sie unseren Service vor Ort. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für Fragen rund um die Ent­sorgung zur Verfügung. Die Annahmestelle für Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerbe befindet sich am Gewerbering und ist Dienstag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr sowie Samstag von 9 bis 13 Uhr geöffnet.
Die Anlage wurde Ende 2020 eröffnet und hat eine Lücke geschlossen, da die Gemeinde Niederkrüchten noch keinen Wertstoffhof hatte. Der Wertstoffhof ergänzt die übliche Müllabfuhr und bietet den Bürger:innen mehr Freiheiten und Flexibilität in Entsorgungsfragen. Der Wertstoffhof ist zudem barrierefrei zugänglich.

Bemerkenswert! Für Hartkunststoffe wie z. B. Bobbycars, Gartenmöbel oder Wäschekörbe wurde 2021 in der Stadt Kempen versuchsweise eine getrennte Erfassung durchgeführt, um ein Recycling dieser Abfälle anstelle der bisherigen Verbrennung zu erreichen. Hierzu werden die am kommuna­len Wertstoffhof angelieferten Hartkunststoffe getrennt vom übrigen Sperrgut gesammelt und vom beauftragten Entsorgungsunternehmen Schönmackers einem Recycling zugeführt. Da der Versuch erfolgreich war, wird die getrennte Kunststoffsammlung durch Anlieferung nun auch auf dem kommunalen Wertstoffhof in Niederkrüchten fortgeführt.

Gut zu wissen. Schönmackers entsorgt nicht „nur“ Ihre Abfälle, sondern lebt auch die 5–stufige Abfallhierachie: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling (stoffliche Verwer­tung), sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und letztendlich die Beseiti­gung. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Die Festlegung des Vor­rangs (einer Verwertungsart) gegenüber den Abfallerzeugern und –besitzern erfolgt in erster Linie durch abfallartenspezifische Rechtsverordnungen. Diese Überprüfung orientiert sich am Maßstab dieser Abfallhierarchie. Vor allem in Hinblick auf die Recyclingverfahren wird es immer wichtiger, gut zu trennen. Tipps zur richtigen Befüllung der Tonnen finden Bürger:innen auf schoenmackers.de/service-fuer-buerger/.