Barrierefreiheitsinformation

(gem. Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Die Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards (WCAG 2.2, BITV und der Norm EN 301 549) für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.schoenmackers.de/ veröffentlichten Webseiten der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, insbesondere für den Containershop.

1. Beschreibung der Dienstleistung/des Dienstleistungsangebots

a) allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG bietet Abfallentsorgungsdienstleistungen an. Fällt bei einem privaten Haushalt/Verbraucher oder einem Unternehmen absehbar eine große Menge an Abfällen an, die nicht über die normale Abfallsammlung entsorgt werden kann, z. B. weil eine Renovierung stattfindet, oder Bäume im Garten geschnitten werden, kann ein zusätzlicher Abfallcontainer bestellt werden. Die Firma Schönmackers liefert dem Kunden in diesem Fall einen Abfallcontainer, der vom Kunden mit Abfällen befüllt werden kann. Nach der Befüllung wird der Container wieder abgeholt und die darin befindlichen Abfälle werden entsorgt.

b) Beschreibung und Erläuterung der Durchführung der Dienstleistung
Die Abwicklung der Bestellung und Bezahlung eines Abfallcontainers, also der Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung, können dabei auch über unseren Containershop unter www.schoenmackers.de/contianershop erfolgen. Die Durchführung dieser Dienstleistung über den Containershop wird nachfolgend beschrieben:

Schritt 1: Im ersten Schritt erfolgt die Eingabe der Postleitzahl, ohne diese kann nicht fortgefahren werden. Hier wird überprüft, ob wir unsere Leistung an Ihrem Leistungsort anbieten.

Schritt 2: Im zweiten Schritt wird die Abfallart ausgewählt. Das sind: Grünschnitt, Wurzeln / Stammholz, Laub, Erde, Erde und Steine, Sperrgut, Bauschutt sauber, Bauschutt verunreinigt, Leichtbaustoffe, Unbehandeltes Altholz AI – AIII, behandeltes Altholz AIV und Baumischabfälle. Zu jeder Abfallart können über den Informationsbutton „i“ weitere Informationen angezeigt werden. Hier können Sie sehen, welche Stoffe in der jeweiligen Abfallart enthalten sein dürfen und welche nicht. Nach dem Bestellabschluss erhalten Sie zur jeweiligen Abfallart die Befüllhinweise als PDF-Datei via Downloadlink. Zuletzt können durch einen Klick auf die Fläche Preise anzeigen die verfügbaren Container und die zugehörigen Preise angezeigt werden.

Schritt 3: Im dritten Schritt erfolgt die Containerauswahl oder die Auswahl des SACKS. Hier können maximal zwei Container je Containertyp und insgesamt fünf Container oder fünf Säcke in der Gesamtbestellung geordert werden. Der Warenkorb wird immer oben rechts angezeigt, so sehen Sie direkt, welcher Container oder welches Produkt bereits hinzugefügt wurde. Die aufgeführten Preise verstehen sich als Pauschalpreise und beinhalten das Aufstellen und Abholen des Containers, den Transport und die Entsorgung der Abfälle sowie die Mehrwertsteuer. Die Miete für die Container ist 21 Tage lang kostenfrei, danach entstehen folgende Kosten: Absetzbehälter 2,00 € / Tag und für Abrollbehälter 2,50 € / Tag. Der SACK ist ein All-Inklusive Preis von 109,00 € brutto inkl. Versand. Über die Auswahl zur Bestellübersicht gelangen Sie zum Bestellabschluss.

Schritt 4: Im vierten Schritt befindet Sie sich in der Bestellübersicht, dem Warenkorb. Hier ist das gewünschte Liefer- und Abholdatum anzugeben. Das Aufstellen des Containers erfolgt grundsätzlich montags – freitags. Der gewünschte Abholtermin kann nur innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen. Für den SACK kann kein Abholtermin angegeben werden, hier muss die Anmeldung der Abholung des vollen SACKS später unter sack@schoenmackers.de oder telefonisch unter 0211/97477-5000 erfolgen. Darüber hinaus ist anzugeben, ob der Container auf privatem oder öffentlichem Grund gestellt werden soll. Bitte beachten Sie, dass für die Stellung auf öffentlichem Grund eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Die Sondernutzungserlaubnis erhalten Sie kostenpflichtig bei Ihrer zuständigen Kommune. Bitte beachten Sie, dass die Einholung der Genehmigung durch Schönmackers in Ihrer Kommune nicht möglich ist. Erst nach Vorliegen der Sondernutzungserlaubnis kann der Container aufgestellt werden – dadurch kann es sein, dass der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden kann. Durch den Klick auf die Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ gelangen Sie zum Bezahlprozess.

Schritt 5: Im fünften Schritt befindet Sie sich im Bezahlprozess der „Kasse“, hier werden zunächst die für die Erbringung der Dienstleitung und Stellung der Rechnung erforderlichen Daten abgefragt. Alle mit einem roten * Sternchen gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Über die jeweilige Schaltfläche „Weiter zu Schritt“ gelangen Sie in den nächsten Schritt. Zunächst ist die gewünschte Zahlungsart auszuwählen. Im nächsten Schritt erfolgt die Bestellzusammenfassung. Außerdem erhalten die Kunden weitere Informationen für den Vertrag (Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformationen), die allesamt heruntergeladen werden können. Die Zustimmung zum Auftrag und zu den Dokumenten wird durch Anklicken der Kontrollkästchen erklärt.

Am Ende der Zusammenfassung kann durch den Klick auf die jeweilige Zahlungsart die Bestellung kostenpflichtig abgeschlossen werden.

Schritt 6: Sie erhalten eine automatische Empfangsbestätigung über den Eingang der Bestellung per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Diese automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Der Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail wird Ihnen der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) nochmals zugesandt.

2. Beschreibung der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Wir sind bestrebt, unseren Containershop im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes anzubieten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und achten darauf, dass Inhalte wahrnehmbar, einfach zu bedienen, leicht verständlich und robust sind. Hierzu wenden wir die entsprechenden Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf der Konformitätsstufe AA, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 für die Zugänglichkeit an.

Zusätzlich setzen wir als Assistenzsoftware die Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH ein. Hiermit können verschiedene Assistenzsysteme, von der Änderung der Schriftgröße und des Kontrasts sowie Farbkorrekturen bei Farbschwächen, bis hin zum Screenreader, eingesetzt werden.

Der Eye-Able Assistent® ist über das Icon am rechten Seitenrand erreichbar.

3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Webseite ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) derzeit noch nicht vollständig vereinbar.

Die folgenden Inhalte sind noch nicht vollumfänglich barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über unser Sofortkontaktformular kontaktieren.

5. Angabe der Marktüberwachungsbehörde

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Derzeit schaffen die alle Bundesländer die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Ihre Anfragen bzw. Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

6. Vertragspartner und Verantwortlicher für die Umsetzung der Barrierefreiheit; Verbraucherinformationen nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG
Hooghe Weg 1
47906 Kempen
E-Mail: info@schoenmackers.de

Weitere Informationen zu unserer Dienstleistung, zu Zahlungs- und Leistungsbedingungen sowie Widerruf und Datenverarbeitung, entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schönmackers Web-Shop, unserer Widerrufsbelehrung für den Schönmackers Web-Shop sowie unseren Hinweisen zur Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Schönmackers Web-Shop.

Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.

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