Annahme von HBCD-haltigen Dämmmaterialien in NRW – jetzt wieder geregelt.

Bezugnehmend auf den Erlass des Umweltministeriums NRW vom 25.10.2016 nimmt Schönmackers Bau- und Abbruchabfälle mit HBCD-haltigen Dämmmaterialien unter den folgenden Kriterien wieder an:

Mittels Sichtkontrolle muss der HBCD-Anteil weniger als

in Bezug auf die gesamte angelieferte Menge Bau- und Abbruchabfälle betragen.

Bei einer Überschreitung dieser Grenzwerte muss der Abfall als gefährlicher Abfall (AVV 17 09 03* „sonstige Bau-und Abbruchabfälle (einschließlich gemischter Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten)“ eingestuft werden.

Bei der Einstufung als gefährlicher Abfall, ist die Entsorgungssicherheit aufgrund des entstandenen Entsorgungsengpasses aktuell nicht gewährleistet. Daher ist Schönmackers weiterhin gezwungen diese Abfälle derzeit nicht anzunehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer individuellen Lösung. Bitte melden Sie sich dazu bei uns.