
Eine Abfallerzeugernummer wird von Betrieben und Unternehmen benötigt, bei denen im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfalls an einem Leistungsort (Anfallstelle/Standplatz) anfallen. Zur eindeutigen Identifikation ist pro Leistungsort eine Erzeugernummer (Betriebsnummer) erforderlich. Bei unterschiedlichen Leistungsorten sollten demnach mehrere Erzeugernummern vorliegen.
Eine Abfallerzeugernummer ist erforderlich, wenn der Abfallerzeuger gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz § 49 Abs. 3 in Verbindung mit der Nachweisverordnung § 2 Abs. 1 nachweispflichtig ist.
Verwendung Erzeugernummer
Die Abfallerzeugernummer wird in den sogenannten Übernahmeschein eingetragen, wenn gefährliche Abfälle über einen Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden.
Die Erzeugernummer wird ebenfalls benötigt, wenn pro Jahr mehr als 20 Tonnen je gefährlicher Abfallart und je Leistungsort anfallen. Dann ist die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren (eANV) verpflichtend. Details finden Sie hier.
Bitte teilen Sie Ihre Abfallerzeugernummer Ihren bekannten Ansprechpartner:innen mit.
Weitere Kontaktdaten stehen unten auf der Seite.
Aufbau Erzeugernummer
Der Aufbau einer Erzeugernummer ist immer 10-stellig. Beginnend mit einem Buchstaben (Bundeslandkennzeichen), gefolgt von 8 Ziffern. An 10. Stelle steht die Prüfziffer, welche allerdings nicht überall angezeigt wird.
In NRW beginnen alle Erzeugernummern mit dem Buchstaben „E“. Beispiel: E12345678(0). Neubeantragte Erzeugernummern können anstatt einer Ziffer einen weiteren Buchstaben enthalten.
Beispiel: E111E1111(0).
Beantragung Erzeugernummer
Über die Website der „Gemeinsame Abfall-DV-Systeme“ (GADSYS) kann die benötigte Abfallerzeugernummer online beantragt werden:
https://www.zks-abfall.de/nachweisverordnung/vergabe-von-behoerdlichen-betriebsnummern
Generell werden Erzeugernummern gemäß § 28 Abs. 1 NachwV durch die unteren Abfallbehörden der Städte und Kreise kostenpflichtig vergeben, in denen der jeweilige Leistungsort liegt. Die Website der „Gemeinsame Abfall-DV-Systeme“ (GADSYS) weist unter Umständen darauf hin, wo genau die Erzeugernummer zu beantragen ist.
Zu beachten bei Umfirmierung oder Änderung der Adressdaten:
Umfirmierung, Adressänderungen oder die Einstellung der Betriebstätigkeit sind der zuständigen Behörde mitzuteilen. Die Änderungen können ebenfalls online über die Website der GADSYS erfolgen. Bitte teilen Sie uns diese Änderungen ebenfalls mit.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartner:innen oder an unser Nachweiswesen: nachweis@schoenmackers.de
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