Neue befristetet Annahmeregelung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien in NRW

Das Bundeskabinett hat dem Bundesrastbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmmaterialien zugestimmt.

Ab dem 01.01.2017 können HBCD-haltige Dämmmaterialien übergangsweise befristet auf ein Jahr wie vor dem 01.10.2016, entsorgt werden.

Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir unter unseren Service-Nummern gerne zur Verfügung.