Verantwortung und Nachhaltigkeit bei Schönmackers

Unter dem Begriff „Corporate Social Responsibility“ oder kurz CSR ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen als Teil des nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. Dabei berücksichtigt Schönmackers auch den globalen Rahmen der Vereinten Nationen: Mit der Agenda 2030 hat sich die Weltgemeinschaft im Jahr 2015 für die nachhaltige Entwicklung, 17 Nachhaltigkeitsziele gesetzt – die Sustainable Development Goals (SDGs).

Die 17 SDGs mit ihren 169 Unterzielen formulieren und vereinen alle drei Nachhaltigkeitsdimensionen. Sie beschreiben den Handlungsrahmen für nachhaltiges Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Chancengleichheit sowie das nachhaltige Management von natürlichen Ressourcen, zum Beispiel in der Kreislaufwirtschaft. Für uns ist eines der wichtigsten Ziele, den Wert von Gütern, Stoffen und Ressourcen so lange wie möglich zu erhalten. Und zugleich den Einsatz neuer Rohstoffe zu minimieren und Abfall weitestmöglich zu vermeiden.

Schönmackers folgt dem Drei-Säulen-Modell, das eine gleichzeitige und gleichberechtigte Umsetzung von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen vorsieht.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex als Berichtsstandard

Gemäß der CSRD müssen große Unternehmen wie Schönmackers erstmals für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtend darüber berichten, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) dient als Berichtsstandard für alle Aspekte der Nachhaltigkeit und macht die Entwicklung des Unternehmens im Zeitverlauf sichtbar.

Unser Ziel ist dabei nicht die Berichterstattung um ihrer selbst willen. Für uns stellt der DNK mit seinen 20 Nachhaltigkeitskriterien auch ein hilfreiches Management-Tool dar, mit dem wir unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten strukturieren und einen Rahmen für unseren zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg schaffen wollen. Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg widersprechen sich für uns nicht, ganz im Gegenteil.
Startschuss war Ende 2021 – Ausgesuchte Mitarbeitende aus den Unternehmensbereichen Personal, Technik, Recht, Einkauf und Marketing haben gemeinsam mit der Geschäftsleitung wichtigen Input bei der auf den DNK-Kriterien basierenden Bestandsanalyse geliefert.
Neue Impulse entstanden durch die Gruppenarbeit zur Wesentlichkeitsanalyse anhand der Sustainable Development Goals (SDGs). Die im Workshop priorisierten Ziele dienen nun als Vorgabe der zukünftigen Nachhaltigkeitsmaßnahmen, die Schönmackers in einer Broschüre zuzsammengefasst hat: Wir haben uns auf den Weg gemacht.
Ganz nach dem Motto der Gesellschafter Gloria Schönmackers und Bernd Schönmackers “Heute für morgen sorgen”.

CO2-Fußabdruck

Unsere Treibhausgasemissionen haben wir nach dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol erhoben und in die Kategorien Scope 1, Scope 2 und Scope 3 unterteilt. Das GHG Protocol ist eine private transnationale Richtlinie zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen und stellt ein Werkzeug dar, welches es uns als Unternehmen ermöglicht, Treibhausgasemissionen zu berechnen. Beim GHG Protocol werden Emissionen in CO2-Äquivalente umgerechnet, um die Effekte verschiedener Treibhausgase vergleichbar machen zu können. Für die Jahre 2021 und 2022 konnten wir so unsere Emissionen für Scope 1 und Scope 2 ermitteln.

Unsere dieselbetriebenen Fahrzeuge verursachen den größten Teil unserer CO2-Emissionen. Durch die stetige Modernisierung unserer Fahrzeugflotte sowie unsere Tourenoptimierungen sind wir auf der Suche nach Einsparpotenzialen in diesem Bereich.
So konnten wir unsere CO2-Emissionen, welche durch unseren Dieselverbrauch verursacht werden, in Bezug auf unsere Umsatzerlöse von 0,107 Tonnen CO2 pro Tausend Euro Umsatzerlöse im Jahr 2021 um 5% auf 0,102 Tonnen CO2 pro Tausend Euro Umsatzerlöse im Jahr 2022 zu senken.

Lieferkettensorgfaltspflicht

Verantwortungsvolles Handeln wird bei Schönmackers von jeher großgeschrieben. Zu dieser Verantwortung zählt auch die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Konkret geht es beispielsweise um faire Arbeitsbedingungen, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, sowie Engagement vor Ort. Hierbei folgt Schönmackers dem folgenden Prozess:

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz werden nunmehr erstmals in Deutschland ansässige Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden verpflichtet, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachzukommen und die oben genannten Werte gemeinsam mit ihren Lieferanten umzusetzen.

Komplexe Lieferketten und fehlende Transparenz innerhalb der Lieferkette verdeutlichen die Relevanz einer systematischen Risikoanalyse. Bevor Risiken für Menschenrechte und Umwelt reduziert werden können, müssen sie erst einmal erkannt und priorisiert werden.

Nur in enger Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten, können wir langfristig einen erheblichen Beitrag zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt leisten. Der erste Schritt hierbei ist unsere Grundsatzerklärung, mit der wir uns klar zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt positionieren. Unser Anspruch ist es, unseren Beschaffungsprozess und die Anforderungen an uns selbst, aber auch an unsere Lieferanten, mit Blick auf die nachhaltige Ausrichtung unserer Beschaffung zu hinterfragen und zu optimieren. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es unser Ziel, die in unserer Grundsatzerklärung niedergelegten Maßnahmen gemeinsam mit unseren Lieferanten zunehmend in unsere Beschaffungsprozesse zu implementieren.

Das von uns eingerichtete Beschwerdeverfahren (Hinweisgebersystem) ermöglicht es, durch Abgabe von Hinweisen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Die Hinweise können sowohl das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens als auch Risiken und Verstöße bei unseren unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern betreffen. Das Beschwerdeverfahren soll als Frühwarnsystem dienen, um drohende Schäden abzuwenden. Zudem bietet es betroffenen Personen die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, wenn Rechtsverletzungen oder Schäden bereits eingetreten sind.

Mit diesen Maßnahmen stellen wir unsere Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette sicher.

Verfahrensordnung Verhaltenskodex Hinweisgebersystem
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